Honorar:
Ich haben keine Verträge mit den
Krankenkassen. Meine Ordination wird als Wahlarztpraxis geführt.
Das bedeutet für Sie, dass Sie die
Schilddrüsenuntersuchung bezahlen müssen.
Sie können die Honorarnote anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten einen Teil davon zurück. Es besteht darauf aber kein Rechtsanspruch.
Die
Gebietskrankenkasse übernehmen derzeit keine Kosten.
Wenn Sie in Österreich nicht gesetzlich krankenversichert sind, dann muss ich zusätzlich auch die Kosten für die Bestimmung
der Blutwerte verrechnen.
Gerne berate ich Sie über die für Sie entstehende Kosten telefonisch.